Wege-Freischnitt in den Gemarkungen

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Mit dem 28. Februar endet wieder der Zeitraum, in dem in der freien Landschaft Büsche und Bäume geschnitten werden dürfen. In vielen Feldmarken in unserem Landkreis haben die Mitglieder der Feldmarkinteressentschaften an Wegen, Gräben und Bachläufen Büsche und Bäume zurückgeschnitten. Durch den Rückschnitt sind die Wasserabläufe vielerorts weiterhin gewährleistet und durch den Freischnitt des Lichtraumprofiles können die Wege auch in 2021 mit den landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden. Auf dem Bild sieht man das Schneiden der Büsche mit einer Kreissäge am Hydraulikarm eines Schleppers in der Gemarkung Seesen, zur Verfügung gestellt von J. Hirschfeld. Der Strauchschnitt wir anschließend aufgestapelt und zu Holzhackschnitzel für eine Hackschnitzelheizung aufgearbeitet.