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Brut- und Setzzeiten

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Bild zur Meldung: Brut- und Setzzeiten

Die Naherholung ist grade in der jetzigen Zeit ein höchst wertvolles Gut für alle Bürgerinnen und Bürger. Wer kann, geht in die Natur um frische Luft zu schnappen und mal etwas anderes zu sehen als vier Wände von innen.

 

Mit dem Frühjahr wird es wieder bunter draußen, die Vögel fangen an zu zwitschern, die Insekten beginnen umherzusummen, im Wald wird es lebendig. Durch das immer satter werdende Grün verbessert sich die Luft und reichert sich mit allerlei Gerüchen an. Die Blühsaison hat begonnen.

 

Auch die Tiere nutzen diese Zeit des Jahres, um sich fortzupflanzen, um die nächste Generation aufzuziehen und uns mit ihrer Gegenwart zu erfreuen.

Um sie in dieser sensiblen Zeit zu schützen, ist es besonders wichtig, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Brut- und Setzzeiten zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Hundehalter. Als Umwelt- und Naturinteressierte sind die Hundehalter ein für die Natur wichtiges Klientel. Jedoch stellen wir jedes Jahr erneut fest, dass die in der Zeit vom  01.04.-15.07 geltende Leinenpflicht nicht überall eingehalten wird. Speziell in den Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten ist es dringend erforderlich, sich an die Anleinpflicht zu halten, um insbesondere die Bodenbrüter vor der Störung durch freilaufende Hunde zu schützen. Zudem ist der Hundekot, der leider allzuoft von den Hundebesitzern liegen gelassen wird, alles andere als zuträglich für die Natur.

 

Daher möchten wir eindringlich darauf hinweisen, dass die Leinenpflicht eingehalten wird. Auch möchten wir an dieser Stelle hervorheben, dass Hundebesitzer, die diese Regelung missachten, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Dies kann mit bis zu 50.000 € belegt werden.