Gehölzschnitt-Saison beginnt
Die Gehölz-Pflegesaison beginnt zum 01. Oktober.
Die im Landkreis Goslar bislang geltende Gehölzschutz-Verordnung (genauer: "Einstweilige Sicherung"), die im Kern dem § 17 BNatSchuG entsprach, wurde aktuell durch eine Gesetzesänderung im Niedersächsischen Naturschutzgesetz quasi "ersetzt". Im Grunde ändert sich erst einmal nichts, die Devise bleibt:
die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar (UNB)muss bei Eingriffen, die das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen/verändern, zunächst gefragt werden und eine Genehmigung eingeholt werden. Die UNB prüft, ob die geplante Maßnahme angemessen und gerechtfertigt ist.
Hecken, Strauchelemente, Bäume usw. sind im Gesetzestext nicht explizit genannt oder ausgewiesen, da es sich um Elemente des Landschaftsbildes handelt. Somit fallen sie automatisch unter das BNatSchuG und bedürfen im Falle bspw. der ganzen oder teilweisen Entfernung einer Genehmigung der UNB.
Ebenfalls die Pflege: Alle Pflege-Eingriffen müssen der guten fachlichen Praxis entsprechen, sonst „gibt es Ärger mit der UNB“ (Rechtsgrundlage: das BNatSchuG)
Fazit: Wer das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen/verändern möchte (ganze oder teilweise Entfernung), muss dies bei der UNB beantragen, nach wie vor.