Förderung von Honigbrache oder Blühflächensaatgut

Blühfläche in der Agrarlandschaft (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Blühfläche in der Agrarlandschaft

Der LPV Goslar e.V. möchte Landwirten in diesem Jahr anbieten, die Kosten für ausgewähltes

Honigbrache- oder Blühflächen-Saatgut zu übernehmen (Aussaat bis 31.5.2022 bzw. 15.09.2022). Durch diese Maßnahme sollen Nahrungs- und Habitatpotentiale auf den Ackerflächen gefördert werden.

 

Wir wissen, dass die neuen Regelungen in der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), die eigentlich erst 2023 in Kraft treten, schon in 2022 bedacht werden müssen. Insbesondere für die neue Zwangsstilllegung von 4% der Ackerfläche (GLÖZ 8) ist zu bedenken, wie bisherige ÖVF-Flächen und Neueinsaaten im Jahr 2022 im GLÖZ 8 (2023) anerkannt werden.

 

Nach aktuellen Erkenntnissen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wurde u.a. die Frage geklärt, ob eine aktive Begrünung von Flächen nach der Ernte in 2022 mit der ab 2023 geltenden Vorgabe im GLÖZ 8, die Flächen nach der Ernte der Selbstbegrünung zu überlassen, möglich ist.

 

Dies ist möglich, solange die neuen Regelungen nicht vollständig in Kraft getreten sind, was frühestens für Herbst 2022 erwartet wird. Somit gelten solange „[…] keine Einschränkungen für die Bodenbearbeitung und aktive Begrünung nach der Ernte der Hauptkultur in 2022. Bereits vor Inkrafttreten der Regelungen begrünte Flächen müssen nicht umgebrochen und dann der Selbstbegrünung überlassen werden. Ab Inkrafttreten der Regelungen darf dann aber keine Bodenbearbeitung und aktive Begrünung auf den Flächen, die als GLÖZ 8-Brachen vorgesehen sind, mehr erfolgen“ (DVB-Rundschreiben Nr. 018 / 2022). Demnach können alle Einsaaten, die in 2022 vor Inkrafttreten der neuen Regelungen durchgeführt werden, in 2023 in das GLÖZ 8 überführt werden.

 

 

Dieses Projekt wird unterstützt durch die Spendenaktion „die paar Cent“ des Landkreises Goslar, unter dem Motto „Nachhaltigkeit, Umwelt-/Klimaschutz“.

 

Da hierfür begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, geschieht eine Teilnahme gemäß des „Windhundverfahrens“ und richtet sich nach Antrags-Eingang, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

 

Wir bitten daher um Ihre Interessenbekundung bis zum 06.05.2022 (Honigbrache, Einsaat bis zum 31.05.2022) bzw. 19.08.2022 (Blühflächensaatgut, Einsaat bis 15.09.2022).

 

Als Ansprechpartner stehen

 

  • Dr. Gunnar Breustedt, Weddingen, (0171-7732757)
  • oder die Geschäftsstelle des LPV Goslar e.V.

 

zur Verfügung.

 

Im beigefügten Link finden Sie den Vordruck für die entsprechende "Gemeinsame Erklärung".